Der Verwaltungsrat ist die Gruppe von Personen, der gemäß den Rechtsvorschriften oder Statuten, durch welche die Institution errichtet wurde, die Verantwortung für die Steuerung der Programme der sozialen Sicherheit und die Aufsicht über deren Verwaltung übertragen wurde. Es kann sich dabei um ein Ministerium oder eine andere staatliche Abteilung, um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine Einrichtung im privaten Sektor handeln.
Die Geschäftsführung ist die Gruppe von Personen, der gemäß den Rechtsvorschriften oder Statuten, durch welche die Institution gegründet wurde, die Verantwortung für die Verwaltung und den Betriebsalltag der Programme der sozialen Sicherheit übertragen wurde.
Die 25 Leitlinien für den Verwaltungsrat und die Geschäftsführung unterstützen und fördern die folgenden fünf Good-Governance-Grundsätze, angewandt auf Sozialversicherungsanstalten:
1. Rechenschaftspflicht
2. Transparenz
3. Berechenbarkeit
4. Partizipation
5. Dynamik
Jeder Grundsatz wird kurz beschrieben. Danach werden Leitlinien darüber angegeben, wie jeder Grundsatz anzuwenden ist.