Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Definition von Good Governance

Es gibt sehr unterschiedliche Vorstellungen von Governance. Die Definition hängt häufig von den verfolgten Zielen, den beteiligten Akteuren und dem soziopolitischen Umfeld ab, in dem die Ziele erreicht werden sollen.

Viele Definitionen von Governance konzentrieren sich auf Prozesse, Strukturen und Regelungen, welche die Verwaltung einer Einrichtung bzw. einer Abteilung betreffen. Die IVSS folgt mit ihrer Governance-Definition denjenigen Begriffsbestimmungen, welche die Ausübung von Autorität und Befugnissen hervorheben. Die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) beschreibt Governance als „die Art und Weise, wie im Umgang mit den wirtschaftlichen und sozialen Ressourcen eines Landes zugunsten von Entwicklung Befugnisse ausgeübt werden“. In ähnlicher Weise interpretiert die Weltbank Governance als die Gesamtheit der Traditionen und Institutionen, durch die in einem Land Autorität ausgeübt wird.

Im Kontext der Verwaltung der sozialen Sicherheit definiert die IVSS Governance als die Art und Weise, wie die bevollmächtigte Instanz ihre Befugnisse ausübt, um die Ziele der Institution zu erreichen. Darunter fallen auch ihre Befugnisse, die Maßnahmen, Regeln, Systeme und Prozesse der Institution zu gestalten, zu realisieren und innovativ zu ändern sowie Betroffene und andere Akteure zu beteiligen und einzubeziehen. Good Governance setzt voraus, dass die Ausübung der übertragenen Autorität verantwortungsvoll, transparent, berechenbar, partizipativ und dynamisch erfolgt.

Verschiedene Autoren definieren und assoziieren eine Reihe von Grundsätzen mit Good Governance, von denen vier von besonderer Relevanz für Sozialversicherungsanstalten sind. Dies sind Rechenschaftspflicht, Transparenz, Berechenbarkeit und Partizipation. Die IVSS bezieht zur Charakterisierung der Good Governance die Dynamik als fünften Grundsatz mit ein. Diese fünf Grundsätze verstärken sich gegenseitig. Die Einhaltung eines Grundsatzes erleichtert die Befolgung der anderen Grundsätze, wodurch ein positives Umfeld für Good Governance entsteht. Die Grundsätze werden im Allgemeinen in der Fachliteratur definiert und von der IVSS im Kontext der Verwaltung der sozialen Sicherheit wie folgt beschrieben:

Rechenschaftspflicht bedeutet, dass die Personen, welche die Institution leiten, juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Dies setzt die Festlegung von Normen und Standards voraus, um zu beurteilen, ob die Aufgabe der Institution erfüllt wurde, sowie die Einrichtung eines gut funktionierenden Entschädigungssystems, das die Interessen der Betroffenen und anderer Akteure schützt und Missmanagement sowie Abweichungen vom Auftrag der Institution verhindert. AVerwalter der sozialen Sicherheit sind in ihrer Eigenschaft als Treuhänder verantwortlich und daher rechenschaftspflichtig für die umsichtige, effiziente und gerechte Verwaltung des Programms.

Transparenz ist die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit genauer, maßgeblicher und aktueller Informationen, um sicherzustellen, dass externe und interne Akteure über den tatsächlichen Zustand des Programms der sozialen Sicherheit und darüber, wie es geführt wird, gut informiert sind. Transparenz im Entscheidungsprozess fördert Ehrlichkeit, Integrität sowie Kompetenz und verhindert Fehlverhalten. Klarheit und Einfachheit von Regeln, Systemen und Prozessen können helfen, den Handlungsfreiraum sowie Willkür bei der Programmverwaltung einzuschränken.

Berechenbarkeit bedeutet die konsequente Anwendung des geltenden Rechts sowie der ergänzenden politischen Handlungskonzepte, Regeln und Vorschriften. Für Programme der sozialen Sicherheit müssen die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Leistungsempfänger klar definiert, geschützt und konsequent durchgesetzt werden. Unerwartete Neuerungen und plötzliche Änderungen von Beitragssätzen, Leistungsansprüchen und anderen Merkmalen können die Glaubwürdigkeit des Programms stark beeinträchtigen.

Partizipation bezieht sich auf die Aufklärung, die aktive Beteiligung und die wirksame Einbeziehung von externen und internen Akteuren mit dem Ziel, den Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten. Voraussetzung für die wirkungsvolle Partizipation von externen und internen Akteuren sind ihr Zugang zu Informationen über die Institution und ihre Fähigkeit, solche Informationen zu verstehen und auf deren Grundlage zu handeln.

Dynamik wird als das Element positiven Wandels in der Verwaltungsstruktur definiert. Während die anderen vier Governance-Grundsätze durchaus in einem Kontext der Aufrechterhaltung des Status quo angewendet werden können, bezieht sich Dynamik auf die Veränderung und die Verbesserung des Status quo selbst, indem die Abläufe effizienter und gerechter gestaltet werden und dem sich weiterentwickelnden Bedarf von Programmmitgliedern und Leistungsempfängern Rechnung getragen wird, sodass ein zusätzlicher Wert entsteht.