Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 49. Auswahlverfahren für externe Fondsmanager

Der Verwaltungsrat und/oder die Geschäftsführung wenden bei der Auswahl der Fondsmanager für die Investitionsreservefonds der Institution hohe Standards an.