Good Governance - A.4. Partizipation
Partizipation bezieht sich auf die effektive Beteiligung von externen und internen Akteuren am Entscheidungsprozess der Institution, um ihre Interessen zu schützen und die Programme der sozialen Sicherheit zu unterstützen. Sie ist ein Weg zum Aufbau einer Partnerschaft zwischen dem Verwaltungsrat und anderen externen und internen Akteuren, die eine bessere Regelungsgestaltung, mehr Vertrauen zwischen allen Beteiligten und größere Transparenz ermöglicht.
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