Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 53. Prävention und Bekämpfung von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei Beiträgen und Leistungen

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung schützen die Institution vor allen Formen von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei der Einziehung von Programmbeiträgen und der Erbringung von Programmleistungen.