Good Governance - Leitlinie 53. Prävention und Bekämpfung von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei Beiträgen und Leistungen
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung schützen die Institution vor allen Formen von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei der Einziehung von Programmbeiträgen und der Erbringung von Programmleistungen.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung