Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Good Governance -
B.5.3. Leitlinien für Institutionen, die im Beirat von Unternehmen vertreten sind

Bei der Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit müssen viele Bereiche berücksichtigt werden. Die folgenden neun Leitlinien beziehen sich insbesondere auf Institutionen, die im Beirat von Unternehmen vertreten sind, in die sie stark investiert haben.