Good Governance - B.5.3. Leitlinien für Institutionen, die im Beirat von Unternehmen vertreten sind
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Bei der Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit müssen viele Bereiche berücksichtigt werden. Die folgenden neun Leitlinien beziehen sich insbesondere auf Institutionen, die im Beirat von Unternehmen vertreten sind, in die sie stark investiert haben.
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