Good Governance - Leitlinie 11. Leistungsmanagement
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass die Institution ihren Auftrag effizient erfüllt. Er erstellt eine Reihe von Zielen, Standards und Benchmarks zur Beurteilung der Leistung der Geschäftsführung bei der Verwaltung der Programme der sozialen Sicherheit. Die Geschäftsführung stellt sicher, dass diese Ziele, Standards und Benchmarks effektiv heruntergebrochen und zugewiesen werden und dass alle Angestellten ungeachtet des Rangs in der Lage sind, ihre individuelle Zielerreichung und Ergebnisse direkt mit den Zielen und der Leistung der Institution zu verbinden.
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