Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 43. Anlageergebnis und Benchmarks

Bei Institutionen mit Investitionsreservefonds werden Standards und Vergleichsmaßstäbe für die Fondsanlagerendite festgelegt, die erforderlich sind, um die finanzielle Tragfähigkeit der verwalteten Programme zu unterstützen.