Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 16. Öffentliche Berichte

Die Geschäftsführung informiert externe und interne Akteure sowie die breite Öffentlichkeit regelmäßig, präzise und zeitnah über die Situation der Institution, seine Tätigkeiten und die finanzielle Tragfähigkeit der von ihr verwalteten Programme.