Good Governance - Leitlinie 5. Gesetzliche Haftung der Verwaltungsrats- und Geschäftsführungsmitglieder
Die gesetzliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben ist in Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen festgeschrieben.
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