Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 5. Gesetzliche Haftung der Verwaltungsrats- und Geschäftsführungsmitglieder

Die gesetzliche Haftung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung bei Nichterfüllung ihrer Aufgaben ist in Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen festgeschrieben.