Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 2. Klarheit bei der Delegierung von Befugnissen und Aufgaben des Verwaltungsrats und der Geschäftsführung

Sollte der Verwaltungsrat einige Aufgaben an eine Untergruppe des Verwaltungsrats, eine Untergruppe von Angehörigen der Geschäftsführung und/oder externe Dienstleistungsanbieter delegieren, so sind solche delegierten Aufgaben klar definiert, dokumentiert und mit einem Zeitrahmen versehen und unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch den Verwaltungsrat. Vom leitenden Geschäftsführer an leitende Angestellte delegierte Aufgaben sind gleichermaßen definiert, dokumentiert und mit einem Zeitrahmen versehen und unterliegen der Prüfung und Genehmigung durch den leitenden Geschäftsführer.