Good Governance - Leitlinie 13. Informationspolitik
Der Verwaltungsrat legt eine Informationspolitik fest, die den Auftrag und die Reputation der Institution absichert bzw. schützt. In ihr werden die Gründe klar definiert, aus denen der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung externen und internen Akteuren und der Öffentlichkeit Informationen vorenthalten können.
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