Arbeitsgruppe für internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit und Datenaustausch

Arbeitsgruppe für internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit und Datenaustausch

2020 lebten schätzungsweise 281 Millionen Migranten weltweit fern von ihrem Heimatland, eine Zunahme um 63 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000, und diese Zahl wird zweifellos weiter steigen.

Um den Sozialschutz von Arbeitsmigranten in Arbeitsleben und Ruhestand zu verbessern, haben die Staaten im Einklang mit den Grundsätzen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) bilaterale und multilaterale Vereinbarungen geschlossen, in denen die Übertragbarkeit und Exportierbarkeit erworbener Ansprüche und die Anrechnung neuer Ansprüche geregelt sind.

Das Mandat der IVSS-Arbeitsgruppe für internationale Vereinbarungen der sozialen Sicherheit und Datenaustausch lautet, die Mitgliedsinstitutionen dahingehend zu unterstützen, dass sie die wachsende Zahl internationaler Vereinbarungen der sozialen Sicherheit und ihre Umsetzung wirksam bewältigen können.

Die Arbeitsgruppe wird sich auf die konkrete Anwendung dieser Vereinbarungen konzentrieren und insbesondere eine standardisierte elektronische Lösung anstreben, die einen effizienten und wirksamen internationalen Austausch der Daten von Institutionen der sozialen Sicherheit erlaubt, um die Verarbeitungszeiten zu verringern und die Kosten für die Einführung getrennter Datenaustauschsysteme für jede neue bilaterale oder multilaterale Vereinbarung zu senken.

Die Arbeitsgruppe besteht aus führenden Vertretern von IVSS-Mitgliedsinstitutionen aus unterschiedlichen Regionen. Das IVSS-Generalsekretariat wird der Arbeitsgruppe in ihren Tätigkeiten mit fachlicher und logistischer Unterstützung zur Seite stehen.