Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 18. Rechte und Privilegien von Mitgliedern und Leistungsempfängern

Mitglieder und Leistungsempfänger werden regelmäßig über ihre Rechte und Privilegien informiert, wie es die Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen der verwalteten Programme vorsehen. Die Institution schenkt dem Recht auf Versicherungsschutz von Frauen und schwer versicherbaren Gruppen die gebührende Aufmerksamkeit.