Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
B.4. Versicherungsmathematische Bewertung der finanziellen Tragfähigkeit

Abhängig von den Rechtsvorschriften, den Regelungen oder den Verordnungen, die den Programmen der sozialen Sicherheit zugrunde liegen, können der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung einer Sozialversicherungsanstalt verpflichtet sein, eine angemessene Mittelausstattung zur Auszahlung der zugesagten Leistungen und Dienstleistungen an Mitglieder und Leistungsempfänger aufrechtzuerhalten sowie die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung der Programme der sozialen Sicherheit zu gewährleisten.

Zu den diesbezüglichen zentralen Herausforderungen wird zählen, die finanzielle Tragfähigkeit der verwalteten Programme zu definieren. Die vier Leitlinien zu diesem Thema berühren bestimmte Aspekte der versicherungsmathematischen Maßnahmen und Bewertungen sowie die finanzielle Tragfähigkeit der Programme .

Die IVSS-IAO Leitlinien über versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit enthalten weitere umfassende Orientierungshilfen für die Arbeit der verschiedenen externen und internen Akteure, da sie sich auf die Planung, Management, Finanzierung und die Leistungserbringung der sozialen Sicherheit beziehen.