Good Governance - Leitlinie 44. Vorsichtsprinzip
Bei der Anlage der Mittel der Institution lässt die Anlageabteilung das Vorsichtsprinzip walten. Das Vorsichtsprinzip ist ein wesentliches Element der Treuhänderpflichten von Verwaltungsrat und Geschäftsführung bei der Verwaltung und Anlage der Mittel der Institution.
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