Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 20. Konsequente Umsetzung der Entscheidungen des Verwaltungsrats

Die Entscheidungen des Verwaltungsrats werden konsequent umgesetzt.