Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Good Governance -
B.5. Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlageverwaltung

Bei Sozialversicherungsanstalten mit einem Auftrag zur Anlage der Investitionsreservefonds der verwalteten Programme durch interne und/oder externe Anlageverwalter sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Mittel in Übereinstimmung mit grundlegenden Anforderungen wie Rentabilität, Sicherheit, Liquidität und Diversifikation angelegt werden.

Bei der Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit müssen viele Bereiche berücksichtigt werden. Die neun Leitlinien zu diesem Thema bieten Orientierungshilfen für a) Institutionen mit internen Anlageabteilungen, b) Institutionen mit externen Fondsmanagern und c) Institutionen, die im Beirat von Unternehmen vertreten sind, in die sie stark investiert haben.

Die Leitlinien der IVSS über die Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit bieten detaillierte Orientierungshilfen zu einem progressiven Anlage-Governance-Prozess, der mit der Errichtung verschiedener im Anlageprozess verwendeter Strukturen beginnt und über die Festlegung ihrer Rollen und der gegenseitigen Interaktion bis hin zu den Prozessen und Absicherungsmaßnahmen führt, die für die Umsetzung und Überprüfung der Anlagestrategie der Institution eingerichtet werden müssen.