Good Governance - B.5.2. Leitlinien für Institutionen mit externen Fondsmanagern
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Bei der Durchsetzung des Vorsichtsprinzips bei der Anlage von Vermögenswerten der sozialen Sicherheit müssen viele Bereiche berücksichtigt werden. Die folgenden Leitlinien beziehen sich insbesondere auf Institutionen mit externen Fondsmanagern haben.
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