Good Governance - Leitlinie 23. Umsetzungsregeln und -bestimmungen für Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen
Der Rechtsrahmen ist flexibel genug, um der Institution zu ermöglichen, Neuerungen und Verbesserungen bei der Handhabung und Umsetzung der verwalteten Programme einzuführen, ohne dass die Rechtsvorschriften, die Regelungen oder die Verordnungen, die ihm zugrunde liegen, geändert werden müssen.
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