Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 58. Entwicklung und Ausbildung

Um eine kompetente, dynamische und engagierte Belegschaft zu gewährleisten, stellt der Verwaltungsrat Maßnahmen und Programme auf, die für die stetige Entwicklung, Förderung der Fähigkeiten und Ausbildung der Mitarbeiter sorgt. Die Politik zu Entwicklung und Ausbildung der Institution ist an ihre Geschlechtergleichstellungspolitik angepasst.