Good Governance - Leitlinie 52. Ziele der Vertretung in Beiräten von Unternehmen
Der Verwaltungsrat stellt sicher, dass seine Vertreter in Beiräten von Unternehmen die Interessen der Institution der sozialen Sicherheit vertreten. Um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, stimmen die Ziele der Institution und die Ziele des Unternehmens von vornherein überein und sind miteinander vereinbar.
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