Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 51. Schutz des Anlagevermögens

Zur Verbesserung von Verantwortlichkeit und Transparenz stellt die Institution sicher, dass das Anlagevermögen, das von den externen Fondsmanagern verwaltet wird, von deren eigenem Betriebsvermögen getrennt ist.