Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 40. Versicherungsmathematische Maßnahmen der finanziellen Tragfähigkeit eines Programms der sozialen Sicherheit

Um Rechenschaftspflicht, Transparenz und Berechenbarkeit bei der Verwaltung jedes von der Institution verwalteten Programms der sozialen Sicherheit zu verbessern, sind die versicherungsmathematischen Maßnahmen der finanziellen Tragfähigkeit des Programms der sozialen Sicherheit klar definiert und dokumentiert.