Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 68. Nachbeurteilung neuer IKT-Investitionen

Basierend auf dem Kostenmodell des gesamten Lebenszyklus sollte die Geschäftsführung ein Standardsystem von Richtlinien und Verfahren zur Nachbeurteilung (sog. Ex-post-Evaluation) von Verträgen und Investitionen in die IKT erstellen. Ziel ist es, die Erbringung versprochener Leistungen, Dienstleistungen und Verbesserungen bezüglich Projektzielen sicherzustellen, die im Projektvorschlag in Aussicht gestellt und gerechtfertigt wurden.