Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 17. Pflichten und Verantwortlichkeiten von Mitgliedern und Leistungsempfängern

Mitglieder und Leistungsempfänger werden regelmäßig über ihre Pflichten und Verantwortlich-keiten informiert, wie durch Rechtsvorschriften, Regelungen oder Verordnungen vorgegeben, die den von der Institution verwalteten Programmen der sozialen Sicherheit zugrunde liegen.