Good Governance - Leitlinie 22. Management von Initiativen externer und interner Akteure
Externe und interne Akteure sollten dazu ermutigt werden, Verbesserungsvorschläge für die Dienstleistungen der Institution zu machen. Diese Initiativen werden von der Geschäftsführung beurteilt und die vielversprechendsten werden dem Verwaltungsrat zur Prüfung und/oder Genehmigung vorgelegt.
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