Good Governance - Leitlinie 9. Finanzielle Tragfähigkeit der Programme
Der Verwaltungsrat weist die Geschäftsführung an, regelmäßige Beurteilungen der finanziellen Tragfähigkeit für jedes von der Institution verwaltete Programm der sozialen Sicherheit unter Verwendung anerkannter versicherungs-mathematischer Bewertungen durchzuführen.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung