Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
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Good Governance -
Leitlinie 9. Finanzielle Tragfähigkeit der Programme

Der Verwaltungsrat weist die Geschäftsführung an, regelmäßige Beurteilungen der finanziellen Tragfähigkeit für jedes von der Institution verwaltete Programm der sozialen Sicherheit unter Verwendung anerkannter versicherungs-mathematischer Bewertungen durchzuführen.