Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 50. Anreizausrichtung

Der Verwaltungsrat und/oder die Geschäftsführung stellen sicher, dass die Anreize für die externen Fondsmanager an den übergeordneten Anlagezielen der Institution ausgerichtet werden.