Good Governance - Leitlinie 19. Information der externen und internen Akteure
Die Geschäftsführung richtet ein Informations- und Kommunikationssystem ein, um den externen und internen Akteuren korrekte, zuverlässige und zeitgerechte Informationen über die verwalteten Programme zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, den externen und internen Akteuren ein umfassendes Verständnis des Programms zu vermitteln und wie es verwaltet wird, um deren wirksame Partizipation und Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
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