Good Governance - B.6. Prävention und Bekämpfung von Fehlern, Hinterziehung und Betrug bei Beiträgen und Leistungen
Der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung sind verpflichtet, jegliche Form von Korruption und Betrug bei der Einziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Verwaltung von Leistungen und Dienstleistungen zu verhindern und zu bekämpfen. Fehler, Hinterziehung und Betrug untergraben die Glaubwürdigkeit der Institution, was zum Vertrauensverlust der Öffentlichkeit führen kann.
Die Leitlinien der IVSS über Beitragseinzug und Einhaltung der Bestimmungen und die Leitlinien der IVSS über Fehler, Hinterziehung und Betrug in Systemen der sozialen Sicherheit bieten weitere detaillierte Orientierungshilfen zu diesem Thema.
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