Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Good Governance

Exzellenz in der Verwaltung

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Good Governance -
Leitlinie 48. Externe Verwahrungsmaßnahmen

Der Verwaltungsrat gewährleistet professionelle Verwahrungsmaßnahmen für das Anlage-vermögen der Institution.