Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Informations- und Kommunikationstechnologie

Exzellenz in der Verwaltung

  • Leitlinien der IVSS:
  • Informations- und Kommunikationstechnologie

Informations- und Kommunikationstechnologie -
Zielsetzung der Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie

Es gibt drei Hauptaspekte bei der unternehmensweiten Nutzung von IKT bei Trägern der sozialen Sicherheit:

  • Governance und Management von IKT-Tätigkeiten, die sich auf die Gesamtorganisation, die Implementierung und den Betrieb der IKT-Systeme beziehen und ein breites Spektrum damit verbundener Aufgaben einschließen. Dazu zählen die Festlegung von Prinzipien, Ansätzen und Rollen für die Steuerung von IKT-Tätigkeiten insgesamt, die Ausarbeitung von IKT-Strategien und Verwaltungsabläufen, die Verwaltung von Investitionen in die IKT, die Datenverwaltung und Informationsinfrastruktur und das Betriebskontinuitätsmanagement, insbesondere bei Dienstleistungen für Bürger.
  • Funktionen der sozialen Sicherheit und benötigte Ressourcen, insbesondere die Verwaltung von Leistungen, Beitragseinzug, Finanzverwaltung, Kontrolle der Compliance, interne Dienste wie Personalverwaltung, interne Revision, Unternehmensinformationssysteme und IKT-Plattformen als Unternehmensressourcen, die von Ersteren genutzt werden.
  • Wichtige Technologien für Systeme der sozialen Sicherheit um integrierte, sichere und zugängliche IKT-gestützte Dienste anzubieten. Die Anwendung dieser Technologien, insbesondere Kompatibilität, Datensicherheit und -schutz, Datenanalysen und mobile Technologien, spielt eine wichtige Rolle bei der wirksamen und effizienten Umsetzung von leistungsstarken Systemen der sozialen Sicherheit.

Ein umfassendes Verständnis internationaler Normen und Praxis im IKT-Bereich (z. B. ISO, COBIT®, ITIL®, DAMA, CMMI, W3C, OASIS, Dublin Core, OMG usw.) versetzt die Träger der sozialen Sicherheit in die Lage, weitreichende und genaue Ansätze für die Verwaltung der komplexen Zusammenhänge des IKT-Einsatzes in sehr großen Organisationen mit sensiblem Auftrag anzuwenden.

Die Leitlinien der IVSS über Informations- und Kommunikationstechnologie gehen auf diese Themen ein und bieten Orientierung zur Unterstützung von Trägern der sozialen Sicherheit bei ihren IKT-Tätigkeiten. Ihre Hauptziele sind die Förderung der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen der sozialen Sicherheit sowie deren Effizienz und Standardisierung. Sie sollen auch im Kontext der Umsetzung aller Leitlinien der IVSS für Träger der sozialen Sicherheit die Übernahme von internationalen Normen und international üblicher Praxis im Bereich IKT erleichtern.

In diesen Leitlinien werden die Aspekte IKT-Governance und -Management, wichtige Technologien und Umsetzung von Funktionen der sozialen Sicherheit beschrieben. Die Leitlinien gehen ein auf die Implementierung damit verbundener Ressourcen und Geschäftsprozesse und berücksichtigen dabei das Spektrum unterschiedlicher Implementierungen von Systemen der sozialen Sicherheit sowie deren Abhängigkeit vom Auftrag der Träger und von den organisatorischen Zusammenhängen. Angesichts dieser Vielfalt werden die Leitlinien, die für alle Träger allgemein anwendbar sein sollen, durch technische Dokumentation, gute Praxis und Fallstudien ergänzt. Dies wird weiterentwickelt, unter Berücksichtigung der Vielfalt von Systemen der sozialen Sicherheit und der u. a. damit verbundenen Verwaltungsabläufe. Die Beziehung zwischen Funktionen der sozialen Sicherheit und IKT-gestützter Umsetzung wird in den entsprechenden Leitlinien ebenfalls behandelt.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Ausführung von IKT-Aufgaben nicht nur die IKT-Spezialisten und Fachkräfte betrifft, sondern auch Abteilungen, die Funktionen der sozialen Sicherheit verwalten, die Auftragsverwaltung, das Personal, die interne Revision und die Instanzen des Trägers (Verwaltungsrat, Vorstandsvorsitzender, Geschäftsleiter usw.).

Da die IKT zum unentbehrlichen Hilfsmittel bei der Verwaltung von Systemen der sozialen Sicherheit geworden ist, muss der Verwaltungsrat mit der Geschäftsführung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass der Träger eine angemessene und effiziente IKT-Plattform hat. Während die Grundlagen für die Verwaltung der sozialen Sicherheit die gleichen bleiben – Erbringung der richtigen Leistungen und Dienstleistungen für die richtige Person zur rechten Zeit – entwickelt sich die Art, wie diese Leistungen und Dienstleistungen erbracht werden, rasch und dynamisch. Ein Träger mit einem Verwaltungsrat und einer Geschäftsführung, die sich auf IKT verstehen und über IKT-Trends und -Entwicklungen informiert sind, sind wesentlich besser in der Lage nicht nur abzuschätzen, was IKT leisten kann, sondern auch, welches Potential sie hat, um Leistungen und Dienstleistungen der sozialen Sicherheit auf effizienteste, effektivste und gerechteste Art bereitzustellen.