Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 28. Kompatibilitätsrahmen
Die Träger legen einen Kompatibilitätsrahmen in Form eines systematischen und standardisierten Ansatzes zur Verbindung von Systemen der sozialen Sicherheit fest.
Der Rahmen deckt alle Ebenen der Organisation ab und beschreibt den politischen und rechtlichen Kontext, der für die Anwendung der Kompatibilität bestimmend ist, sowie die an der Kompatibilität beteiligten Geschäftsprozesse und Konzepte und die dafür einzusetzenden Technologien.
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