Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 22. Entwicklung eines Datengovernancerahmens
Der Träger legt einen Datengovernancerahmen fest, um die Ausübung von Autorität und Kontrolle (Planung, Überwachung und Durchsetzung) bei der Verwaltung von Datenbeständen zu formalisieren.
Die Datengovernancefunktion leitet die Durchführung aller anderen Datenmanagementfunktionen an.
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