Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 19. Festlegung des Wertekonzepts und Ansätze zur Optimierung seiner Umsetzung
Der Träger definiert klar sein eigenes Wertekonzept und die Verwaltungspraxis, die zu den von IKT-Investitionen während ihres gesamten wirtschaftlichen Lebenszyklus erwarteten Ergebnissen führen soll (also von IKT-Initiativen, -Diensten und -Anlagen).
Dies beinhaltet die Festlegung des Werts der erwarteten Ergebnisse, die Analyse der Kosten und Ergebnisse der IKT-Investitionen auf der Grundlage des Kostenmodells des Trägers für den gesamten Lebenszyklus und die Evaluierung des Ertrags der Investitionen von IKT-Initiativen.
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