Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 98. Ständige Evaluierung der IKT-Gesundheitsanwendungen und Gesundheitsdienstleistungen
Der Träger evaluiert und verbessert ständig seine IKT-Gesundheitsanwendungen und -Gesundheitsdienstleistungen, um die Ziele des Trägers, die erwarteten Ergebnisse und die erwarteten Investitionserträge zu erreichen.
Die ständige und systematische Evaluierung sollte sich auf Indikatoren der Leistungsfähigkeit stützen, einschließlich der Rückmeldungen der Öffentlichkeit und der wichtigsten Akteure. Wird dabei ein Standardmodell verwendet, kann der Träger die Leistungsfähigkeit der Gesundheitsanwendungen besser im Zeitverlauf überwachen und seine Leistungsfähigkeit mit der Leistungsfähigkeit von Trägern anderer Länder vergleichen, die ähnliche IKT-basierte Gesundheitsanwendungen einsetzen.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung