Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 42. Public-Key-Infrastruktur
Der Träger prüft die Einführung einer Public-Key-Infrastruktur (PKI) zur Anwendung von Verschlüsselungsverfahren wie etwa digitalen Zertifikaten, um die Integrität, Identifikation, Authentifizierung und Nachweisführung der Daten sicherzustellen, die mit anderen Organisationen und Personen ausgetauscht werden.
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