Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 40. Sicherheit von Datenbanksystemen
Der Träger führt Sicherheitsmaßnahmen in ihren Datenbanksystemen ein, insbesondere in solchen, in denen kritische Daten abgespeichert sind.
Dazu gehören Verfahren und Methoden der Datenbankverwaltung, Systemkonten, Privilegien, Funktionen, die Identifizierung von Anwendungsnutzern und eine Infrastruktur der Datenbanken.
Dieser Inhalt ist IVSS-Mitgliedern vorbehalten.
Bitte loggen Sie sich ein, um darauf zugreifen zu können.
Anmeldung