Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 5. Operationalisieren von Funktionen der sozialen Sicherheit durch IKT
Der Träger übersetzt ihren Auftrag und ihre allgemeinen Ziele in spezifische IKT-bezogene Pläne und Aktionen, die die Funktionen der sozialen Sicherheit ausführen.
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