Dieser Abschnitt der Leitlinien bietet eine allgemeine Orientierungshilfe für Träger der sozialen Sicherheit, die Kompatibilitätstechniken anwenden. Die folgenden sechs Leitlinien bilden einen Ausgangspunkt, von dem aus der Träger seine eigene Politik und Pläne entwickeln kann, und sie helfen beim Umgang mit Problemen der Kompatibilität durch einen konsistenten und normenbasierten Ansatz. Die Leitlinien befassen sich mit den fünf Dimensionen der Kompatibilität: politische, rechtliche, organisationsbezogene, semantische und technische Dimension.
Die Anleitung stützt sich auf anerkannte Prinzipien und beste Praxis der Kompatibilität, basierend auf Rahmenerklärungen, Modellen und Empfehlungen. Sie stützt sich auf verschiedene Richtlinien, Berichte, Beiträgen öffentlicher Verwaltungen, der Privatindustrie und von Fachkräften von Trägern der sozialen Sicherheit, Normen und Spezifikationen von Standardisierungsbehörden wie W3C, OASIS und Open Group.
Diese sechs Leitlinien richten sich an IKT-Mitarbeiter, leitende Verwaltungsangestellte und andere Führungskräfte, die für die Kompatibilität zwischen den Systemen von Trägern zuständig sind. Sie müssen ein Verständnis der verschiedenen Dimensionen der Kompatibilität haben, um den vorgeschlagenen Rahmen und das Anwendungsmodell implementieren zu können. Sie sind verantwortlich für den Aufbau einer Serviceorientierten Architektur (SOA) für kompatible Systeme, und sie bestimmen die zu verbindenden Dienste, die entsprechenden Geschäftsprozesse, die Informationsstruktur und die auszutauschenden Daten.
Die Leitlinien können in jedem Stadium einer Tätigkeit, einer Funktion, eines Projekt, eines Produkt oder einer Anlage angewendet werden, sobald es um Informationen geht. Während die Methoden der Kompatibilität üblicherweise angewandt werden, um die Informationssysteme und -einrichtungen zu ergänzen, können sie auch auf einzelne Systemkomponenten oder -dienste ausgerichtet sein, wo dies möglich und sinnvoll ist.