Informations- und Kommunikationstechnologie - C.2.2. Architekturen
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Dieser Abschnitt behandelt die Definition von Architekturen. Die wichtigsten IKT-Komponenten werden beschrieben, die die Durchführung der Interaktion zwischen Institutionen ermöglichen, die internationale Abkommen über soziale Sicherheit in die Praxis umsetzen.
Die Umsetzung von Abkommen umfasst drei Architekturen:
- die internationale Architektur für die Interaktion auf der internationalen Ebene zwischen Verbindungsagenturen unterschiedlicher Länder;
- die nationale Architektur für die Interaktion auf der nationalen Ebene zwischen der Verbindungsagentur und zuständigen Institutionen in einem Land;
- die Architektur der Institution für die Interaktion interner IKT-Systeme von Institutionen mit den anderen Stellen auf der internationalen und der nationalen Ebene.
Die für ein bestimmtes Abkommen anzuwendenden Architekturen hängen von den Charakteristika des Abkommens ab.
Während die internationale Architektur von multilateralen Abkommen gemeinsame Dienstleistungen und eine „vertrauenswürdige dritte Organisation“ erfordert, könnten bilaterale Abkommen auf Direkt-verbindungen zwischen den Verbindungsagenturen beruhen (z. B. mit Einsatz von Webdienstprotokollen).
Die nationale Architektur wiederum ist nur nötig, wenn sich mehrere nationale Institutionen untereinander koordinieren; sie ist nicht nötig, wenn nur eine Institution vom Abkommen betroffen ist, was sehr häufig vorkommt. Tabelle C.2.1 fasst die Kriterien zusammen.
Tabelle C.2.1. Kriterien für Architekturen internationaler Abkommen
Bilateral | Multilateral | |
Nur eine nationale Institution nimmt an dem Abkommen teil. | • Direktverbindungen zwischen der einzigen nationalen Institution und der/den anderen Verbindungs- agentur(en). | • Volle internationale Architektur (mit gemeinsamen Dienstleistungen und einer „vertrauenswürdigen dritten Organisation“) verbindet die einzige nationale Institution und die andere(n) Verbindungsagentur(en). |
Mehrere nationale Institutionen nehmen an dem Abkommen teil. | • Eine nationale Architektur verbindet die Institutionen mit Direktverbindungen oder mit einer integrierenden Middleware. • Internationale Direktverbind-ungen zwischen der/den nationalen Verbindungsagentur(en) und den anderen. | • Volle internationale Architektur (mit gemeinsamen Dienstleistungen und einer „vertrauenswürdigen dritten Organisation“) verbindet die nationalen Verbindungsagenturen. • Volle nationale Architektur verbindet die nationalen Institutionen. |