Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 90. IKT-basierte Anwendung von Gesundheits-dienstleistungen für Management- und Unterstützungsfunktionen
Der Träger setzt systematisch IKT ein, um die Qualität der Gesundheitsversorgung und die Effizienz der Dienstleistungen für die Leistungsempfänger zu verbessern. Dazu gehören unter anderem der Einsatz von IKT bei Planung und Entscheidungsfindung für die Gesundheitsversorgung, Erbringung von Patientendienstleistungen, Rückerstattung von Anträgen, elektronischen Rezepten, elektronischen Krankschreibungen, Betrugsbekämpfung, Beschaffung, Lagerverwaltung und Bewertung von Einrichtungen.
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