Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 27. Informationssammlung und -analyse für die versicherungsmathematische Arbeit
Der Träger stellt sicher, dass die für die Durchführung der versicherungs-mathematischen Arbeit erforderlichen Daten gemäß den Leitlinien von IVSS und IAO über versicherungsmathematische Arbeit für die soziale Sicherheit verfügbar sind, indem er die erforderliche Unterstützung sowie ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen bereitstellt.
Der Träger entwirft und unterhält Entscheidungshilfesysteme (Decision Support Systems – DSS), die in der Lage sind, Daten und/oder Informationen für die versicherungs-mathematische Arbeit zu speichern, zu sortieren und auszulesen.
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