Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 103. Kontrolle und Zuteilung von Langzeitleistungen
Die Institution setzt den Prozess der Kontrolle und Zuteilung von Langzeitleistungen um, einschließlich der Bearbeitung vorläufiger Renten, neuer effektiver Renten und neu festgesetzter Renten. Verwaltet die Institution auch andere Systeme, dann sind diese Systeme Teil eines gemeinsamen Prozesses, der auch die Bearbeitung der anderen Leistungen umfasst.
Zu den Langzeitleistungen gehören Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenrenten.
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