Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 52. Sicherung mobiler Anwendungen
Der Träger sichert seine mobilen Anwendungen durch Berücksichtigung nicht nur der Sicherheitsanforderungen der betroffenen Geschäftsanwendungen, sondern auch durch gerätespezifische Schutzmaßnahmen, insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken.
Bei der Sicherung der mobilen Anwendungen (Apps) geht es darum, inwieweit eine Anwendung auf einem mobilen Gerät gegen Schadprogramme, Phishing und andere schädliche Hackertätigkeiten geschützt ist. Alle Komponenten einer mobilen Anwendung sind auf Sicherheitslücken anfällig. Da Identitätsdiebstahl und das Hacken finanzieller Daten immer häufiger vorkommen, ist es für die Träger von größter Bedeutung, zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um seine mobilen Anwendungen und deren Nutzer zu schützen.