Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 23. Entwicklung eines Stammdatenmodells und -systems
Der Träger entwickelt ein einziges Stammdatenmodell, das die Definition der Kernobjekte und -beziehungen standardisiert (z. B. Personen, Arbeitgeber, Mitgliedszeiten, Leistungen). Ein entsprechendes IKT-gestütztes Stammdatensystem fördert die Konsistenz solcher Informationen.
Das Stammdatenmodell sollte eine hochstabile Spezifikation aufweisen, die in den meisten Sozialprogrammen verwendete Informationseinheiten abdeckt. Das Modell kann als Schnittmenge der in Sozialprogrammen verwendeten Informationen gesehen werden. Andererseits sollten Themen, die mit konkreten Programmen und deren Operationen verbunden sind, nicht in das Modell aufgenommen werden (z. B. Informationen über Leistungszahlungen, Varianten von Leistungen).
Die Implementierung des Stammdatenmodells und des Stammdatensystems wird in einem gesonderten Abschnitt dieser Leitlinien behandelt.