Informations- und Kommunikationstechnologie - Leitlinie 46. Cybersicherheitsmaßnahmen
Der Träger setzt Cybersicherheitsmaßnahmen um, die im Einklang mit der nationalen Gesetzgebung stehen, um seine kritische Informationsinfrastruktur und seine kritischen Informationsdienstleistungen zu schützen.
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