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Informations- und Kommunikationstechnologie -
Leitlinie 29. Arbeitsplan für die Einführung von kompatiblen Programmen der sozialen Sicherheit

Der Träger hat einen Arbeitsplan zur Steuerung der allgemeinen Einführung von kompatiblen Programmen der sozialen Sicherheit.

Die Einführung kann von vorausgehenden Schritten abhängen, wie der Entwicklung unterstützender Informationssysteme, der Unterzeichnung von Vereinbarungen mit anderen Organisationen und der Installation der Basistechnologie. Der Arbeitsplan sollte alle erforderlichen Informationsressourcen und -produkte abdecken und bei der Einführung Größenvorteile ermöglichen.