Arbeitsplatzbezogene Prävention - A.2. Institutionelle Präventionseinrichtungen
Die Träger der sozialen Sicherheit müssen über die für die Durchführung von Präventionsprogrammen erforderlichen internen Strukturen und Ressourcen verfügen. Dazu gehören adäquat qualifiziertes und kompetentes Personal, ein klares Verständnis wichtiger Präventionsgrundsätze, ausreichend finanzielle Mittel zur Sicherstellung des erforderlichen Personals, die notwendige Infrastruktur zur Erbringung von Präventionsleistungen, eine zuverlässige Datenbank sowie die Mittel zur Identifizierung aller möglichen Zielgruppen.
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